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Erbrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ralph Müller

17.10.2007

Auslegung und Wirksamkeit eines Erb- und Pflichtteilsverzichtes

Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts kann erst dann auf die Auslegungsregeln des § 2350 BGB gestützt werden, wenn die Ermittlungen des Willens der Verzichtsparteien ohne Erfolg geblieben sind. Dabei liegt die Beweislast bei...[mehr]

Kategorie: Erbrecht

05.07.2006

Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Rechtsirrtums

Derartige Vorstellungen des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigen die...[mehr]

Kategorie: Erbrecht

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Akualisiert am: 19. Mai 2012