Rechtsanwälte
Hilliger & Müller
Johannisstraße 11
07743 Jena
0 36 41.63 98 - 0
0 36 41.63 98 - 63
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ralph Müller
Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts kann erst dann auf die Auslegungsregeln des § 2350 BGB gestützt werden, wenn die Ermittlungen des Willens der Verzichtsparteien ohne Erfolg geblieben sind. Dabei liegt die Beweislast bei...[mehr]
Derartige Vorstellungen des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigen die...[mehr]
