Rechtsanwälte
Hilliger & Müller
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung befristete Kettenarbeitsverträge grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie sich über viele Jahre hinziehen. Als Voraussetzung für die fortwährende Verlängerung muss aber ein "sachlicher Grund" wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf vorliegen.
(Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10)
