Rechtsanwälte
Hilliger & Müller
Johannisstraße 11
07743 Jena
0 36 41.63 98 - 0
0 36 41.63 98 - 63
Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich. Dabei hält sich eine vereinbarte Probezeit von 6 Monaten an den Rahmen von § 622 III BGB vorgegebenen Höchstgrenze. Von darüber hinausgehenden Voraussetzungen hängt die Wirksamkeit einer Vereinbarung über eine Probezeit nicht ab.
BAG, Urt. v. 24.01.2008, Az. 6 AZR 519/07
