Rechtsanwälte
Hilliger & Müller
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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ralph Müller
Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen...[mehr]
Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u. a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der...[mehr]
Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener Palm-Organizer ist ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO. Das Tatbestandsmerkmal der Benutzung eines Mobiltelefons ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei...[mehr]
Es gibt keinen Grundsatz, nachdem das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrsampel stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles anzusehen ist. Im vorliegenden Fall befasste sich der BGH mit der Klage eines...[mehr]
Eine Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere - wie hier -...[mehr]
Von der Anordnung eines Fahrverbotes kann dann abgesehen werden, wenn zwischen der Tat und ihrer gerichtlichen Ahndung 23 Monate liegen, der Betroffene verkehrsrechtlich nicht mehr auffällig wurde und die lange Verfahrensdauer...[mehr]
Ein Unfall im Straßenverkehr liegt nicht vor, wenn wegen der Geringfügigkeit des entstandenen Schadens die zwischen den Beteiligten entstandenen Rechtsbeziehungen so unbedeutend sind, dass Ersatzansprüche regelmäßig nicht geltend...[mehr]
