Reform des GmbH-Rechts

Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG).

Damit ist, seitdem der Bundesrat am 19. September 2008 dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts zugestimmt hat, die größte Reform der GmbH seit Bestehen dieser Gesellschaftsform in Kraft getreten.

Was Firmengründer nach der GmbH-Reform wissen sollten?

Durch die GmbH-Reform werden zahlreiche Erleichterungen bewirkt. An erster Stelle steht dort natürlich die Einführung der "Unternehmensgesellschaft" mit einem Mindestkapital von einem Euro. Des Weiteren wurde die GmbH-Gründung schneller und flexibler gestaltet. So darf in Zukunft die Eintragung einer GmbH nicht mehr vom vorhanden sein benötigter Genehmigungen abhängig gemacht werden.

Was ist eigentlich eine "Mini-GmbH"?

Damit ist die bereits angesprochene ?Unternehmensgesellschaft? gemeint. Laut dem Wortlaut des Gesetzentwurfes, muss sie im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung "Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" auftreten. Weitere Abkürzungen sind unzulässig.

Was sind die Stärken und Schwächen der Unternehmensgesellschaft

Grundsätzlich gibt es zwischen der Unternehmensgesellschaft und der GmbH dieselben Vor- und Nachteile. Die Unternehmensgesellschaft zeichnet sich hier nur durch ihr niedriges Stammkapital aus. Dies kann aus Gründungs-gesichtspunkten und des damit verbundenen geringen Kapitalbedarfs von entscheidender Bedeutung sein. Dagegen müssen die Gesellschafter einer Unternehmensgesellschaft ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Dieser quasi Nachteil dürfte jedoch für kleine Unternehmen keinen gravierenden Einschnitt bedeuten, da gerade bei diesen der Gewinn des Unternehmens größtenteils als Gehalt der Gesellschafter ausgezahlt wird. Des Weiteren kommen nahezu alle gesetzlichen Vorschriften, welche für die GmbH gelten, auch für die Unternehmensgesellschaft zur Anwendung. Damit liegt der größte Vorteil der Unternehmensgesellschaft in dem Umstand, dass der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft nicht mit seinem Privatvermögen haftet muss.   Ist die Unternehmensgesellschaft nun der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil nicht für jeden Unternehmer, der bis dato als Einzel-unternehmer gestartet ist, die Gründung einer Unternehmensgesellschaft ratsam ist. Denn dabei sollte man nicht vernachlässigen, dass der Gesetzgeber an die Begünstigung durch die Haftungsbeschränkungen auch eine ganze Menge Pflichten knüpft. Zu denken ist da etwa an die Pflicht des Geschäfts-führers Bücher zu führen, Bilanzen zu erstellen und Steuern abzuführen. Im Ernstfall einer etwaigen Krise des Unternehmens ist diese zu sanieren oder rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Bei Verstoß gegen diese Maximen haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen, insoweit die Haftungsbeschränkungen nicht mehr durchgreifen.

Ob diese Wahl der Rechtsform durch einen Gründer die richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dabei sind finanzielle, persönliche, steuer-rechtliche und rechtliche Bedingungen zu bedenken.

Um Ihre Fragen oder Sorgen vor Ihrem Start in die Selbständigkeit auszuräumen, stehen wir Ihnen gerne als kompetentes Team im Gesellschaftrecht zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einfach einen Beratungstermin.

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