Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis. Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist dabei zu unterscheiden.

Schon bevor ein Unternehmer seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, wird er mit einigen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert: Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben? Wie steht es um Haftung? Und welche steuerrechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

Gerne vertreten und beraten wir Sie in allen Unternehmensrechtlichen Fragen. Wir erarbeiten mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Konzept.

Die Anwaltskanzlei Hilliger & Müller steht Ihnen auch gerne nach der Gründungsphase mit juristischer Beratung zur Seite. Unser interdisziplinäres Team bietet Ihnen Unterstützung in vielen weiteren juristischen Beratungsfeldern.

In der Rechtsanwaltskanzlei Hilliger & Müller kennt man die juristischen Anforderungen aus der Vielfalt der Rechtsformen: Einzelunternehmen, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit und ohne Co Kg., Komanditgesellschaft, Offene handelsgesellschaften und die etwas neuere Unternehmergesellschaft sowie die hierzulande seltener vertretene Limited.

Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht

Am 19.09.2008 hat der Bundesrat das von ihm angeregte Forderungs-sicherungsgesetz (FoSiG) gebilligt. Danach sollen in Zukunft nach dem Willen des…

Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Damit ist, seitdem der…