Angebote von sog. In-App-Käufen sind für Kinder unzulässig

In einem kürzlichen Urteil des BGH im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) und dem Spiele-Publisher "Gameforge" wurde ausgeurteilt, dass Sonderangebote bei In-App-Käufen, die sich direkt an Kinder richten, nicht zulässig sind.

Im verhandeltem Fall ist beim Computerspiel "Runes of Magic" für eine Sonderaktion geworben worden, bei der virtuelle Spielgegenständige zu einem günstigeren Preis gekauft werden konnten. Insofern die Zahlung dabei auch per SMS möglich war, sahen die BGH-Richter darin ein Angebot speziell für Kinder. Allerdings ist dem Gesetz nach untersagt, Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zu einem Kauf zu animieren.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da hier vorerst ein Versäumnisurteil aufgrund der Säumnis der "Gameforge" ergangen ist.

BGH, Urteil Az. I ZR 34/12