Datenschutz: Bayerische Behörde verhängt Bußgeld

Offener E-Mail-Verteiler

Aufgrund eines verwendeten offenen E-Mail-Verteilers durch eine Mitarbeiterin, musste ein Unternehmen ein vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (<link http: www.lda.bayern.de lda datenschutzaufsicht p_archiv pm004.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>BayLDA) verhängtes Bußgeld zahlen.

Im konkreten Fall hatte die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens eine E-Mail gleichzeitig an verschiedene Kunden versandt. In der elektronischen Nachricht wurde den Kunden mitgeteilt, dass man sich zeitnah um ihr Anliegen kümmern werde. Allerdings verschickte die Mitarbeiterin die E-Mails an eine extrem große Zahl von Kunden und dies per offenem Verteiler im "An: -Feld". Wie das Landesamt berichtete, habe die E-Mail ausgedruckt zehn Seiten umfasst, von denen 9,5 Seiten ausschließlich E-Mail-Adressen enthielten.

Eine ungefragte Übermittlung der E-Mail-Adresse im offenen Verteiler stellt jedoch einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nun ein Bußgeld aufgrund eines besonders krassen Vorkommnisses verhängt, da personen-bezogene Informationen ohne vorherig Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage versandt worden sind. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig.

Ungeachtet des zuvor geschilderten Vorfalles kann ein Bußgeld auch Firmen treffen, welche mit dem Thema Datenschutz all zu leichtfertig umgehen.

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