Datenschutz bei Tracking per "Piwik"

Zahlreiche Webseitenbetreiber dürfte das neuerliche Urteil des Landgericht Frankfurt am Main betreffen. So arbeitete das Gericht für das Analyse-Tool Piwik heraus, dass obwohl die IP-Adressen anonymisiert abgelegt werden können, müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können.

Dabei habe der Betreiber einer Internetseite die Nutzer deutlich sichtbar über Widerspruchsmöglichkeiten zum Einsatz des Webanalyse-Tools Piwik informieren. Und dies selbst dann, wenn der Webseitenbetreiber das Piwik-Plugin AnonymizeIP einsetzt.

LG Frankfurt am Main Urteil vom 18.02.2014, Az. 3-10 O 86/12