Filesharing: Provider-Angaben zu IP-Adressen schlichtweg falsch

Wie bereits mehrfach dargestellt, müssen die seitens des angefragten Providers mitgeteilten IP-Adressen nicht unbedingt richtig sein.

Doch die Gerichte stört das bisher nicht.

Ein besonders krasser Fall konnte erst durch den kompletten Instanzenzug positiv für die abgemahnte entschieden werden. So zog der Kläger eine Revision beim Bundesgerichtshof gegen eine Rentnerin erst zurück als nochmals vorgetragen wurde, dass diese gar keinen Internetanschluß besaß. Es ist daher immer zu empfehlen die Richtigkeit der Zuordnung der IP-Adresse zu dem Beklagten als Anschlussinhaber zu bestreiten. Die Gerichte hat das bislang allerdings noch nie dazu veranlasst diesen Aspekt durch ein Sachverständigengutachten klären zu lassen. Es sei unklar, welcher Fehler in der Datenbank der Netzbetreiber im Einzelfall eine falsche Zuordnung verursache.

LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 21 S 28809/11