Streitwerthöhe bei Verstoß gegen Impressumspflicht

In einer neuerlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, minderte dieses den Streitwert über ein fehlerhaftes Impressum von 7.500 € auf 2.000 €.

Der Kläger rügte einen Verstoß gegen die Informationspflichten des Telemediengesetzes, vor allem einen Verstoß gegen die Impressumspflicht. Im vorliegenden Fall, fehlte im Impressum des Beklagten die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Den auf 7.500 € festgesetzten Streitwert der Vorinstanz empfand der Beklagte als zu hoch angesetzt und legte diesbezüglich Rechtsmittel ein.

Das OLG Celle führte dazu aus, dass vorliegend ein Betrag von mehr als 2.000 € nicht gerechtfertigt sei. Die Verletzung der Impressumspflicht beeinträchtige den Mitbewerber grundsätzlich nicht wesentlich und verschaffe dem Beklagten gegenüber seinem Konkurrenten keinen nennenswerten Vorteil.

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OLG Celle, Az. 13 U 50/11