zerstörte Website - Wer trägt nun den Schaden?

Ein Hoster oder Reseller muss regelmäßige Backups von einer Website anlegen. Wird eine Website aufgrund fehlender Sicherung unwiederbringlich zerstört, muss Schadensersatz geleistet werden.

Das Gericht hat dabei festgestellt, dass bei einem Host-Provider-Vertrag das regelmäßige Durchführen von Backups eine Nebenpflicht darstellt. Unterlässt der Host-Provider das Anfertigen von Sicherungskopien und wird dadurch eine Website unwiederbringlich zerstört, mache dieser sich schadensersatzpflichtig. Diese Verpflichtung für ein regelmäßiges Backup gelte nicht nur, wenn der Host-Provider selbst den Server bereitstellt, sondern auch für reine Reseller.

Landgericht Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 22 O 102/12