Mängel in der Mietwohnung - kein Pflicht zur Protokollierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Mieter Wohnmängel geltend machen können. Vermieter dürfen demnach keine übertrieben detaillierten Beschreibungen fordern.

BGH, Az. VIII ZR 155/11