Flug mit verpassten Anschlussflügen muss entschädigt werden

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Flügen mit deutlich verspäteten Anschlussflügen stärkt die Rechte Reisender. Fluggäste eines Flugs mit verpassten Anschlussflügen von drei oder mehr Stunden am Endziel steht demnach eine Entschädigung zu.

EuGH Az. VO 261/2004 (Rechtssache C-11/11; Air France v. Heinz-Gerke und Luz-Tereza Folkerts)