Änderung des Arbeitsvertrages nach Betriebsübergang

§ 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.

BAG, Urt. v. 07.11.2007, Az. 5 AZR 1007/06, NJW 2008, 939