Betriebliche Übung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Die Anwendung einer betrieblichen Übung wie z.B. bei Weihnachts- oder Urlaubsgeld steht in letzter Zeit häufiger im Mittelpunkt der Rechtsprechung. So entschied letztlich das Bundesarbeitsgericht, dass eine Aufhebung einer betrieblichen Übung nicht ohne weiteres anzunehmen sei. Hat z.B. ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.

BAG Urteil v. 18.03.2009, Az. 10 AZR 281/08