Betriebsübergang

Was einen Betriebsübergang ausmacht oder besser wann dieser noch vorliegt, ist nicht immer leicht festzustellen. Nach einer neuen Entscheidung des EuGH reicht es zur Wahrung der wirtschaftlichen Identität des übergegangenen Betriebes oder Betriebsteils aus, wenn zwar der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt, die funktionelle Verknüpfung aber zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen.

EuGH Urteil v. 12.02.2009, Az. C-466/07