Familienpflegezeit kommt

Arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen: Das bringt viele Berufstätige an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das Kabinett will das ändern und beschloss deshalb die so genannte Familienpflegezeit.

Die Familienpflegezeit soll Betroffenen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen.
In Deutschland beziehen aktuell rund 2,25 Mio. Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Mio. Menschen werden zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch 65 % der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten.

Arbeitszeit verkürzen - Gehaltsvorschuss vom Arbeitgeber

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 % seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.

Bund gewährt Firmen zinslose Darlehen

Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Das Gesetz bietet lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.
Die Arbeitgeber sollen durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten.

Beschäftigte müssen Versicherung abschließen

Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Diese minimiert die Risiken einer Berufs ? und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 ? im Monat liegen.

Das Gesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 23.03.2011