Gestaffelte Kündigungsfristen sind rechtmäßig

Das BAG hatte darüber zu entschieden, ob das gesetzlich verankerte Prinzip gestaffelter Kündigungsfristen rechtens ist. Eine Frau aus Hessen hatte gegen das Prinzip des § 622 Abs. 2 BGB geklagt, wonach Mitarbeitern, die über Jahre in einer Firma gearbeitet haben, bei Kündigung entsprechend längere Fristen durch den Arbeitgeber eingeräumt werden. Der 6. Senat musste somit klären, ob die mit Dauer der Betriebszugehörigkeit steigenden Kündigungsfristen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Europäische Recht verstoßen. Die obersten Richter des BAG sahen jedoch keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten.

BAG, Urteil vom 18.09.2014, Az. 6 AZR 636/13