Auslegung und Wirksamkeit eines Erb- und Pflichtteilsverzichtes
Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts kann erst dann auf die Auslegungsregeln des § 2350 BGB gestützt werden, wenn die Ermittlungen des Willens der…
Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Rechtsirrtums
Derartige Vorstellungen des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um…